Angebote

Hebammenhilfe steht jeder Frau während der gesamten Schwangerschaft, der Geburt, dem Wochenbett bis zum 9. Lebensmonat und bis zum Ende der Stillzeit zu.

Alle Leistungen werden von allen Krankenkassen übernommen, soweit nicht anderes vereinbart ist. Private Krankenkassen übernehmen die Kosten, je nach Abschluss des Vertrages.

Es fällt keine Praxisgebühr an.